Abteilungsleiter (m/w/d) an einem Oberstufenzentrum im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin
Ref-Nr: YF28849216
Landesinterne Stellenausschreibung
Die nachfolgende Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die sich in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis zum Land Brandenburg befinden (Beamtinnen und Beamte des Landes sowie Beschäftigte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis).
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum 01.08.2027 die Stelle als Abteilungsleiter (m/w/d) der Abteilung 1 am
Oberstufenzentrum des Landkreises Prignitz
Bad Wilsnacker Straße 48
19322 Wittenberge
neu zu besetzen.
Die Abteilung 1 am Oberstufenzentrum des Landkreises Prignitz umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Berufliches Gymnasium) und die Bildungsgänge der Berufsschule Metalltechnik, Elektrotechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Fahrzeugtechnik, Berufsausbildungsvorbereitung sowie der zweijährigen Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G PLUS).
Aufgaben:
Leitung der Abteilung auf kollegialer Grundlage; selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan insbesondere Planung und Leitung von Abteilungskonferenzen und Dienstbesprechungen; Leitung von Jahrgangs- und Klassenkonferenzen bei Entscheidungen über Versetzungen, Zeugnisse, Prüfungszulassungen und Abschlüsse; Organisation und Durchführung der Bewerber- und Aufnahmeverfahren für die Bildungsgänge; Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern und dem Schulträger auf gute Unterrichts- und Arbeitsbedingungen; Vertretung der Abteilung im Rahmen der Befugnisse gegenüber Erziehungsberechtigten, Behörden und Betrieben; Berechnung des Lehrkräftebedarfes für die Abteilung; Planung und Koordinierung des Lehrkräfteeinsatzes der Abteilung; Koordinierung der pädagogischen Arbeit in der Abteilung; Beratung von Lehrkräften und des sonstigen pädagogischen Personals sowie Unterrichtsbesuche; Förderung der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte; Planung und organisatorische Durchführung von schulischen Prüfungen und Unterstützung der zuständigen Stellen bei nichtschulischen Prüfungen; schulfachliche Koordinierung innerhalb der Abteilung, Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler über die Wahl der Unterrichtsangebote in der Abteilung.
Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (allgemeinbildende Fächer) oder die Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats mit Lehrbefähigung für mindestens eine berufliche Fachrichtung, die dem Ausbildungsprofil der Abteilung entspricht; mehrjährige, mindestens drei Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis an beruflichen Schulen.
Anforderungen:
Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit in der OSZ-Leitung, mit den Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen und nichtpädagogischen Personal der Schule sowie den Kooperationspartnern der beruflichen Bildung, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Mitwirkungsgremien; ausgewiesenes Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes sowie in der Arbeit mit Office- und Schulverwaltungsprogrammen; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule sowie der Bildungsgangverordnungen; der Abschluss einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.
Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet.
Die Funktion als Abteilungsleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 21.04.2026 zu richten an das
Staatliche Schulamt Neuruppin
Herr Schalitz
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin.
Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
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